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Kanton Zug

Einbürgerung im Kanton Zug

Alle Infos zu Voraussetzungen, Kosten, Dauer und Besonderheiten der Einbürgerung in Zug.

Steckbrief

Hauptstadt
Zug
Sprache
Deutsch
Einwohner
131'164
Kürzel
ZG

Voraussetzungen

Wohnsitz Schweiz Mindestens 10 Jahre
Wohnsitz Kanton Zug Mindestens 2 Jahre
Wohnsitz Gemeinde Mindestens 2 Jahre
Sprachniveau Mindestens B1 mündlich in Deutsch
Aufenthaltsbewilligung Niederlassungsbewilligung C erforderlich
Einbürgerungstest Mindestens 60% richtige Antworten
Persönlichen Check machen →

Kosten der Einbürgerung in Zug

B
Bundesgebühr CHF 100
K
Kantonsgebühr CHF 500 – 1000
G
Gemeindegebühr CHF 500 – 2000
Geschätzte Gesamtkosten CHF 1'100 – 3'100
Detaillierten Kosten-Rechner nutzen →

Dauer und Besonderheiten

Geschätzte Verfahrensdauer: 12–20 Monate
Besonderheiten:
Wirtschaftsstarker Kanton mit hohem Ausländeranteil. Relativ effizientes Verfahren.

Offizielle Behörden-Website

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Häufige Fragen zur Einbürgerung in Zug

Zug hat als wirtschaftsstarker Kanton mit hohem Ausländeranteil ein relativ effizientes Verfahren. Du brauchst 2 Jahre Wohnsitz im Kanton und in der Gemeinde. Das Verfahren dauert 12 bis 20 Monate.

Die Gesamtkosten liegen zwischen CHF 1'100 und CHF 3'100. Die Gemeindegebühren (CHF 500–2'000) variieren je nach Gemeinde. Die Kantonsgebühr beträgt CHF 500–1'000.

Du brauchst 10 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, 2 Jahre im Kanton Zug, eine C-Bewilligung, Sprachniveau B1 in Deutsch und musst den Einbürgerungstest mit mindestens 60% bestehen.

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